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22 Apr 08 BKA-Gesetzesentwurf in leicht verständlicher Form

Auf der Internetseite Daten-Speicherung.de wurde eine extensive Liste veröffentlicht, die die geplanten Befugnisse des BKA laut aktuellem Gesetzesentwurf im Klartext und leicht verständlich auflistet. Man merkt schnell, dass die geplanten exekutiven Befugnisse des Bundeskriminalamts in dieser Form untragbar sind. Hinter der Diskussion um die Online-Durchsuchung entstehen Szenarien, die das BKA zur neuen “Superpolizei” im “Kampf gegen den Terrorismus” machen würde, die ähnlich dem FBI tief greifende Befugnisse hat, so auch den Einsatz von V-Leuten, die Überwachung von Telefon und E-Mail-Verkehr, die Durchführung von Rasterfahndungen oder die Abfrage von Verbindungsdaten.

Die Befugnisse des BKA laut aktuellem Entwurf:

  1. Persönliche Daten sammeln
  2. Personen befragen (diese sind verpflichtet, Auskunft zu geben)
  3. die Identität von Personen feststellen und Berechtigungsscheine prüfen
  4. Personen erkennungsdienstlich behandeln, das heißt u.a.
    • der Person Fingerabdrücke abnehmen,
    • der Person Handflächenabdrücke abnehmen,
    • Foto der Person aufnehmen,
    • Videoaufzeichnung der Person aufnehmen,
    • äußere körperliche Merkmale der Person feststellen,
    • Messungen an der Person vornehmen,
    • die Stimme der Person aufzeichnen.
  5. Personen vorladen (diese sind verpflichtet, zu erscheinen)
  6. Besondere Mittel der Datenerhebung anwenden, darunter
    • langfristige Observation von Personen
    • geheimes Fotografieren, Filmen und Abhören, auch in Wohnungen
    • sonstige Observationsmittel einsetzen wie GPS-Wanzen
    • Beamte (verdeckte Ermittler) und Privatpersonen (Vertrauenspersonen) einsetzen, die sich das Vertrauen des Betroffenen durch Täuschung erschleichen und mit dem Betroffenen auch Wohnungen betreten dürfen; verdeckte Ermittler dürfen auch falsche Papiere benutzen
  7. Personen zur geheimen polizeilichen Beobachtung ausschreiben
  8. Datenbestände jeder Behörde, jedes Unternehmens und jeder Privatperson erheben, um sie nach bestimmten Merkmalen zu rastern (Rasterfahndung)
  9. heimlich Computer und andere Geräte überwachen und Daten auslesen
  10. Telefon, Handy, E-Mail, Internet und andere Telekommunikation überwachen
  11. Verbindungsdaten abrufen, einschließlich verdachtslos auf Vorrat gespeicherter Daten
  12. Standortdaten von Handys abrufen, einschließlich verdachtslos auf Vorrat gespeicherter Daten
  13. Internet-Nutzungsdaten abrufen, z.B. von Google und eBay
  14. Handys identifizieren und lokalisieren (IMSI-Catcher)
  15. Platzverweise erteilen
  16. Personen in Gewahrsam nehmen
  17. Personen durchsuchen
  18. Sachen in Abwesenheit des Eigentümers geheim durchsuchen
  19. Sachen sicherstellen
  20. Wohnungen durchsuchen. Bei der Durchsuchung einer Wohnung hat der Wohnungsinhaber das Recht, anwesend zu sein. Ist er abwesend, so ist, wenn möglich, sein Vertreter oder ein erwachsener Angehöriger, Hausgenosse oder Nachbar hinzuzuziehen.
  21. Das BKA darf erlangte Daten an jede öffentliche Stelle zur Abwehr einer erheblichen Gefahr und zur Strafverfolgung weiter geben. Das gilt auch für “Zufallsfunde”. Das BKA darf erlangte Daten auch an die Geheimdienste für deren Zwecke weiter geben.

Vor den geplanten Maßnahmen geschützt sind Geistliche, Strafverteidiger und Abgeordnete, sofern sie ihren Beruf ausüben und nicht Verursacher von auszugehenden Gefahren sind.

War ja klar. Die Abgeordneten ziehen wieder ihren Kopf aus der Schlinge. Wer Dreck finden möchte der sollte vielleicht mal gerade bei denen anfangen zu suchen. Stasi 2.0 :(

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28 Dec 07 Der Köhler und die BILD

Ahh, endlich mal wieder bundesligareifer Schwachsinn. Nein, ernsthaft. Das man sich mit der BILD-Zeitung nicht weiterbilden kann, dass dürfte/müsste ja wohl jedem klar sein. Dieses Journal hat einen hohen Unterhaltungswert. Und weil diese Zeitung mich unterhält schaue ich auch ab und zu bei Bild-Online vorbei. Man kann sich immer wieder prächtig amüsieren und sich gleichzeitig die Frage stellen “Haben die in der Redaktions nichts besseres zutun?”.

Gerade ist mir wieder etwas aufgefallen.

Zeig mir alles …

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07 Sep 07 Onlinedurchsuchung

Nach der Festnahme der islamischen Terroristen in Deutschland sind rund 58% der Deutschen für die Onlinedurchsuchung. Das ergab eine Umfrage der ARD.

Ich persönlich finde, dass wir hier bald Zustände wie in London bekommen. Ich denke, dass die Regierungs uns Angst einjagen will, damit wir  den Politikern blind Glauben schenken.

Wie kann man denn nur seine Freiheit aufgeben? Der Mensch wird doch immer transparenter für Fremde.

Irgendwann ist Deutschland ein totaler Überwachungsstaat. Es sind immer wieder die Kleinigkeiten. Aber irgendwann ist er da! Mich würde es nicht einmal wundern, wenn ich aufgrund dieses Beitrags auf eine “Der hat etwas zu verbergen”-Liste komme. Ich nenne sie mal die “Schäuble”-Liste.

Dazu kommen noch die Aussagen von Zivilisten: “Wenn man nichts zu verbergen hat, dann braucht man doch keine Angst vor der Onlinedurchsuchung haben.”

Ein ähnliches Beispiel wäre: Ich habe ein Haus. In diesem Haus habe ich nichts besonderes, nichts wirklich wertvollen. Aber ich will doch trotzdem nicht, dass jemand in mein Haus eindringt und in meiner Post rumschnüffelt, oder sehe ich das falsch?

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